Beauftragte (None) Beauftragter für Arbeitssicherheit/ Umweltschutz
- Laufende Nr
- 667
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Beauftragter für Arbeitssicherheit/ Umweltschutz
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 12
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
M 05.01 NRW Betreuung relevanter Arbeitssicherheits- und Umweltschutzthemen im Unternehmen Analysen von Gefahren in der betrieblichen Arbeitswelt Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln sind potentielle Gefährdungen an Arbeitsplätzen systematisch zu analysieren. Auslösend für diese Analysen sind Präventivmaßnahmen sowie Arbeitsunfälle, wie auch Beinaheunfälle, die sich im betrieblichen Alltag zugetragen haben. Bewertungen von Gefahren am Arbeitsplatz Ermittelte Gefahrenpotentiale sind aufzuzeigen, die Risiken hinsichtlich eintretender Unfallgefahren zu bewerten. Verantwortlichen Abteilungsleitern wie auch der Geschäftsführung sind diese Erkenntnisse zu vermitteln. Lösungsansätze zur Vermeidung von Gefahren Mögliche Lösungen zur Vermeidung von Gefahren sind aufzuzeigen, deren Wirkung mit der größtmöglichen Schutzzielerreichung vorzustellen und ggf. Empfehlungen gegenüber Abteilungsleitern und Geschäftsführung zu formulieren, welches auch zu Investitionsvorhaben führen kann. Umsetzung und Sicherstellung getroffener Maßnahmen Die Umsetzung und Sicherstellung getroffener Maßnahmen ist im betrieblichen Alltag zu überwachen. Abweichungen sind sofort aufzuzeigen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten. Unterstützend und über dies hinaus Abteilungsleiter auf verpflichtend durchzuführende Unterweisungen hinweisen, ggf. Unterweisungsmaterial zu Schwerpunktthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes den jeweiligen Abteilungsleitern zur Verfügung zu stellen. Dokumentation Im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und Anweisungen ist die Dokumentation von Unfallmeldungen, -statistiken und -berichten sicherzustellen. Abfall Ermittlung aller betrieblich anfallender Abfälle nach Art und Menge. Erstellung der Abfallbilanzen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften. Kontaktaufnahme zu autorisierten Entsorgern in Zusammenarbeit mit Behörden. Kontrolle der Entsorgung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und den lückenlosen Entsorgungsnachweisen. Gewässer- und Immissionsschutz Präventivmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Behörden zum Gewässer- und Immissionsschutz vorschlagen und dessen Umsetzung erwirken. Planung der geforderten regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen sowie Unterstützungsleistungen verantwortlicher Abteilungsleiter im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben. Gefahrgut Gefahrguttransporte unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Forderungen auf Einhaltung kontrollieren. Fragen des Gefahrgutrechtes behandeln sowie die notwendigen Dokumentationen in Zusammenarbeit mit den Behörden sicherstellen. Kühlschmierstoffe überwachen Überwachung und Dokumentation der im Einsatz befindlichen Kühlschmierstoffe unter Beachtung gesetzlicher Grenzwerte. Planung notwendiger Kühlschmierstoffwechsel und der dazu erforderlichen Reinigungen der Kühlschmierstoffsysteme unter Beteiligung der zuständigen Abteilungsleiter. Betriebliches Vorschlagswesen Verbesserungsvorschläge entgegennehmen und Stellungnahmen der betroffenen Abteilungsleiter einholen. Gemeinsam mit BVW-Beauftragten Vorschläge bewerten und eventuelle Prämien zur Auszahlung an Personalwesen weiterleiten.
BBG
Die Ausführung dieser Aufgabe erfordert eine abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung sowie eine Meisterausbildung und Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft. Die Arbeitsaufgabe erfordert eine langjährige Berufserfahrung. Die Aufgabe ist durch gesetzliche Vorschriften und Regeln sehr detailliert vorgegeben, aber aufgrund der beratenden Tätigkeiten ergibt sich ein größerer Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Die Erfüllung der Aufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit Abteilungsleitern, Geschäftsleitung, Behörden und Entsorgern. Empfehlungen, die im Rahmen der beratenden Tätigkeiten auszusprechen sind, führen zu einem regelmäßigen Abstimmungsprozeß.